Nach dem Mutterschaftsurlaub: zurück in den Job?


Der Mutterschaftsurlaub steht als Schutzzeit jeder schwangeren Frau zur Verfügung, die berufstätig ist.

Doch was bedeutet Mutterschaftsurlaub genau und was passiert danach?

 

Unterschied zwischen Mutterschaftsurlaub und Elternzeit?

Der Begriff Mutterschaftsurlaub wurde früher für die Freistellung zur Kindererziehung verwendet. Heute ist es eher als ein “Zwangsurlaub" anzusehen, denn im Mutterschaftsgesetz ist die Freistellung für den Arbeitgeber Pflicht, um vor harter Arbeit und Gefahren für das Kind, die Mutter aber auch der Arbeitsstätte zu schützen. 

Der Mutterschaftsurlaub steht nur der gebärenden Mutter unmittelbar vor und nach der Geburt zu.

Die Elternzeit kann zusätzlich nach dem Mutterschutz in Anspruch genommen werden. Hier hingegen kann nicht nur die Mutter, sondern auch der Vater, wenn sie rechtzeitig beantragt wurde, die Elternzeit nutzen.

Insgesamt können Eltern bis zu 14 Monate bezahlte Elternzeit nehmen und maximal 2 Jahre, wenn der Arbeitsvertrag ruhend liegt oder nur zum Teil ausbezahlt wird.

 

Rechte zur Mutterschaft

Im deutschen Recht muss der Arbeitnehmerin einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen, ohne Unterbrechung, gewährt werden. In der Regel 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt.

Zudem muss der Arbeitgeber der werdenden Mutter einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung für die Schwangerschaftsvorsorge-Termine gewährleisten, ohne dass sich daraus Lohn- oder Gehaltseinbußen ergeben.

In der gesamten Zeit, von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs, besteht ein Kündigungsverbot zum Schutz der Mütter.

 

Was passiert nach dem Mutterschaftsurlaub?

Wer mehr als 8 Wochen mit dem Kind zuhause verbringen möchte, kann nach dem Mutterschaftsurlaub noch in die Elternzeit gehen und somit die Auszeit vom Job auf bis zu 12 Monate verlängern.

Wer gerne zurück ins Büro möchte und meint zu müssen, kann das ohne weiteres tun. Laut Gesetzt ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mutterschaftsurlaub vertreten zu lassen, sodass Sie wieder an Ihre gewohnte Stelle und Alltag einsteigen können.

Wenn Ihnen Ihre vorige Vollzeitstelle zu viel ist, weil Sie sich sicher auch um das Kind kümmern müssen, können Sie auch eine Halbtagsstelle beantragen. Jedoch ist der Arbeitgeber hierzu nicht mehr gesetzlich verpflichtet und sollte möglichst im Vorfeld besprochen werden. Bei einer Halbtagsstelle können Sie auch Elterngeld beantragen. Weil Sie dann nur die Hälfte an Elterngelt erhalten, bekommen Sie es jedoch doppelt so lange ausgezahlt.

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Unterschiede in Deutschland, Schweiz und Österreich?

Deutschland:

In Deutschland besteht während der 14 Wochen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub. Sechs Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten können bis zu 12 Wochen in Anspruch genommen werden. Dabei wird beim Angestelltenverhältnis 100 % des bisherigen Einkommens bezahlt.

Schweiz:

In der Schweiz wurde, wie in Deutschland, mittlerweile ein Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen festgelegt. Jedoch wird nicht 100% des Lohnens, aber mindestens 80 % des vorangehenden Lohnes und maximum 196 CHF pro Tag in dem Zeitraum ausgezahlt.

Österreich:

In Österreich gelten ein paar andere Bestimmungen.

So gilt im "Mutterschutzgesetz" (MuSchG) eine "Karenz" von insgesamt 16 Wochen Mutterschutz, 8 Wochen vor errechnetem Geburtstermin und 8 Wochen nach der Entbindung.

Der fachlichere Ausdruck, der vor allem in Österreich für die Elternzeit nach dem Mutterschutz verwendet wird, ist Mutterschaftskarenz oder Elternkarenz (Arbeitsfreistellung aus Anlass der Mutterschaft) und hat auch inhaltlich ein paar andere Reche als in Deutschland oder der Schweiz.
Letztendlich muss jede Mutter selbst entscheiden, wann und wie viel Auszeit und Arbeit mit neuem Baby möglich und gewünscht ist. Wichtig ist dies eng und rechtzeitig mit dem Arbeitsgeber abzusprechen, sodass eine passende Vertretungen vorhanden ist oder der Arbeitsplatz entsprechend umgestaltet werden kann.